Vorsorge

Tipps zur Vorsorge

Ich möchte Ihnen mit den folgenden Hinweisen und Tipps helfen. Wenn Sie möchten, drucken Sie sich diese Seite aus und ergänzen Sie diesen Vorsorgeplan, mit Ihren persönlichen Reisedaten. Diese Ratschläge sollen Ihnen eine Hilfe sein, sich optimal auf die Reise vorzubereiten und im Notfall können sie Ihnen als Leitfaden helfen, sich in dieser Situation zurechtzufinden.

Unsere Ratschläge:

  • was in Ihren Reiseunterlagen nicht fehlen sollte,
  • wie Sie sich im Vorfeld schützen können,
  • wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten

Kopieren Sie Ihre Reisedokumente!

Falls Ihre Originaldokumente wie z. B. der Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Versicherungsunterlagen usw. verloren gehen oder gestohlen werden sollten, können Sie zumindest auf die Kopien zurückgreifen. Verwahren Sie Ihre Kopien getrennt von den Originaldokumenten. Hinterlegen Sie diese kopierten Dokumente auch bei einer Vertrauensperson zu Hause.

Richtig und ausreichend Versichern!

Schließen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung für die ganze Familie mit umfassenden Versicherungsschutz und Leistungen ab. Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen weltweiten Versicherungsschutz haben. Versichern Sie nicht nur eine 100%-ige Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen vor Ort, sondern auch den medizinisch notwendigen Rücktransport, auch mit einem Sanitätsflugzeug. In Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie auch die unbegrenzte Erstattung der Überführungskosten nach Deutschland bei einem Todesfall im europäischen und außereuropäischen Ausland versichern. Mit dem rechtzeitigen Abschluss (3 Monate vor Reiseantritt) einer weltweiten Rechtsschutzversicherung ergänzen Sie Ihren Versicherungsschutz sinnvoll. Bei einer Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen werden die anfallenden Kosten übernommen. Überprüfen Sie Ihren bereits bestehenden Rechtsschutz auf eine weltweite Gültigkeit (ältere Verträge gelten oft nur für Mittelmeer- und Anliegerstaaten). Auch bei der Vermittlung eines ausländischen Anwaltes kann die Rechtsschutzversicherung hilfreich sein.

Kontaktaufnahme zur Deutschen Botschaft/Konsulat sichern !

Laut: www.auswaertiges-amt.de erhalten Sie von den Auslandsvertretungen unverzüglich jede mögliche und entgegenkommende Hilfe und Unterstützung. Nehmen Sie über die Zentrale Bürgerservicestelle Kontakt zum Auswärtigen Amt in Berlin auf.

Aus dem Ausland Telefonnummer: 0049- 3018-17- 2000

Fax: 0049-3018-17-51000

Dort bringen Sie in Erfahrung, welche Deutsche Botschaft oder welches Deutsche Generalkonsulat oder welcher Honorarkonsul sich in Ihrer Nähe befindet und Ihnen Beistand gewähren kann. Der zuständige Auslandsvertreter kann Ihnen auch bei der Suche eines vertrauenswürdigen und kompetenten Anwaltes vor Ort behilflich sein.

Kontaktaufnahme zum Reiseveranstalter sichern!

Fügen Sie Ihren Reiseunterlagen Telefon- und Fax-Nummer „Ihres“ Reiseveranstalters bei, weil Sie im Notfall nicht nur Ihren Reiseleiter vor Ort, sondern auch die Kundenbetreuung bzw. die Geschäftsführung „Ihres“ Reiseveranstalters in Deutschland so schnell wie möglich verständigen müssen, um etwaige Rechtsansprüche zu gewährleisten.

Hotel selber abchecken!

Im Bruchteil einer Sekunde kann sich Ihr Leben auch während Ihres Urlaubes durch einen Unfall im Hotel oder auf einem Schiff im Ausland dramatisch verändern. Schauen Sie sich in „Ihrem“ gebuchten Hotel oder auf „Ihrem“ Schiff um. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie sich in einer technisch- und baulich einwandfreien Hotelanlage/ Schiff befinden, auch wenn Sie ein 5-Sterne Hotel gebucht haben.

Unfallquellen melden!

Melden Sie Ihre entdeckten Unfallquellen und Mängel mündlich und schriftlich sofort dem Hotelbetreiber und der Reiseleitung vor Ort. Verlangen Sie vom Hotelbetreiber eine sofortige Beseitigung der Mängel. Geht der Betreiber auf Ihre Forderung nicht ein, erklären Sie ihm, dass Sie sich dann an die Medien wenden. Meldungen von Urlaubern bestätigen, dass diese Vorgehensweise fast immer eine Wirkung erzielt. Die Mängelanzeige sollte sofort an den zuständigen Reiseveranstalter gefaxt werden. Schauen Sie bitte nicht weg- handeln Sie.Nur so kann man im Vorfeld Unfälle verhindern.

Medizinische Versorgung abfragen!

Fakt ist, Sie befinden sich im Ausland und Sie können nicht davon ausgehen, dass Sie, so wie in Deutschland, nach einem Unfall schnell und medizinisch einwandfrei versorgt werden. Rufen Sie vor Ihrer Buchung in „Ihrem“ auserwählten Hotel an und fragen Sie, ob sich im Hotel oder in der Nähe „Ihres“ Hotels ein Arzt oder gar eine Klinik befindet. Diese Information müsste Ihnen normalerweise „Ihr“ Reiseveranstalter geben können. Doch leider, bis auf wenige Ausnahmen, ist die Kundenberatung der Reiseveranstalter bei Anfrage überfordert.

Was müssen Sie tun und worauf müssen Sie achten nach einem Unfall!

Sichern Sie Beweise!

Suchen Sie Zeugen und lassen Sie sich Namen, Anschrift und schriftlich das Unfallereignis von Ihnen geben! Geben Sie den Zeugen auch Ihren Namen und Anschrift, damit Sie in Kontakt bleiben können.Ein sofortiges und richtiges Handeln noch an Ihrem Urlaubsort ist nötig und nicht zu umgehen, so schwer und unerträglich dieser Weg auch ist. Nur wenn Sie stichhaltige Beweise zum Unfallhergang den Staatsanwälten und den Gerichten über Ihre Anwälte vorlegen können, haben spätere Straf- u. Zivilverfahren überhaupt eine Chance. Ein Angehöriger sollte immer beim Unfallopfer bleiben!

Machen Sie mit Hilfe deutscher Urlauber Fotos und/oder Videoaufnahmen von der Unfallstelle und von der gesamten Hotelanlage/Schiff, insbesondere auch von möglichen Sicherheitshinweisen und/oder Rettungseinrichtungen. Schalten Sie die örtliche Polizei und Staatsanwaltschaft ein und veranlassen Sie eine Anzeige gegen den oder die Betreiber. Machen Sie dort eine Aussage zum Unfallhergang, auch die Zeugen sollten unbedingt aussagen. Schalten Sie die deutsche Vertretung ein. Diese kann Ihnen auch bei der sprachlichen Verständigung helfen. Bestehen Sie darauf, dass Sie nur mit Ihrem verunfallten Angehörigen das Land verlassen werden. Auch wenn Ihr Angehöriger verstorben ist, fliegen Sie nicht ohne ihn zurück, sondern bestehen Sie auf einen Rückflug in der gleichen Maschine. Der Reiseveranstalter ist gesetzlich verpflichtet Ihnen zu helfen. Informieren Sie Ihre Angehörigen in Deutschland. Bei einem Todesfall sollte so schnell wie möglich auch die deutsche Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Eine Anzeige gegen Unbekannt können auch Ihre Angehörigen in Deutschland direkt erstatten, damit eine sofortige Nachsektion in der deutschen Gerichtsmedizin nach Rückkehr Ihres verstorbenen Familienmitgliedes veranlasst und sichergestellt wird. Wenn Sie Zweifel an der Todesursache haben, stimmen Sie einer Bestattung im Urlaubsland oder einer Einäscherung Ihres Angehörigen nicht zu, auch wenn es sich nach Ansicht der ausländischen Behörden um eine natürliche Todesursache handelt. Sie befinden sich in einem Ausnahmezustand und müssen gleichzeitig richtig handeln.

Evelyn Wagner