Sonja B.

Sonja B. buchte beim Reiseveranstalter Tjäreborg eine Reise in die Dominikanische Republik nach Punta Cana in der Zeit vom 07.04.2004 bis 21.04.2004 in das Grand Paradise Báváro Hotel. Am 11.04.2004 ging Sonja mit ihrem Bekannten – bei sehr niedrigem Wellengang – ins Meer zum schnorcheln.

Sonja: „Da ich ein sehr ängstlicher Typ bin, nehme ich mir immer eine Luftmatratze zu meiner Sicherheit mit, wenn ich ins offene Meer baden gehe. Ca. 50 Meter vom hoteleigenen Strand entfernt, hielten wir uns mit mehreren Badegästen auf. Mein Bekannter tauchte nach einer Muschel und ich trieb mit meiner leuchtend gelben Luftmatratze an der Oberfläche. Die anderen Badegäste schnorchelten, tauchten oder trieben so wie ich im Meer. Dann ging alles sehr schnell. Mein Bekannter hörte unter Wasser ein Boot und versuchte dies auch zu lokalisieren. Nachdem er auftauchte, konnte er nur noch hilflos zuschauen, wie mich das Boot mitriss. Der erste Schlag traf mich mit der rechten Vorderseite des Bootes am Hinterkopf und drückte mich unter Wasser. Als nächstes traf mich die Bootsschraube am linken Knöchel, Oberschenkel, Gesäß, Steißbein, Wirbelsäule und Rücken.

Der linke Ellenbogen wurde ausgekugelt und mehrere tiefe Schnittwunden und Abschürfungen kennzeichneten meinen Körper. Mein linker Fuß und meine linke Schulter wurden stark verdreht – dadurch wurden die Sehnen überdehnt. Sechs tiefe Schnittverletzungen mussten im Krankenhaus genäht werden.“

Das Boot - 75 PS Außenorder – war nur mit einem dominikanischem Bootsführer besetzt, der im Schlepptau mit Touristen auf aufblasbaren Reifen unterwegs war, als dieses Boot Sonja B. überfuhr. Schwer verletzt brachte man sie mit diesem Boot an den Strand. Dort begegneten ihr entsetzte Gesichter und schockierte Blicke. Die Erstversorgung im Hotel war für die Verhältnisse am Urlaubsort gut. Es dauerte auch nicht lange, bis der Krankenwagen vor Ort war.

Der Bootsführer wurde kurz darauf von der Politur (Touristenpolizei) festgenommen und verhört. Nach drei Tagen kam dieser, nach Zahlung einer Kaution, die sein Chef hinterlegte, aus dem Gefängnis frei. Kontaktaufnahme zum Bootsführer von Sonja B. war nicht erwünscht.

Die Reiseleiterin von Tjäreborg suchte Sonja B. am folgenden Tag im Krankenhaus auf. Sie sagte, dass Sonja selbst am Unfall schuld sei, da sie sich außerhalb des mit Bojen gekennzeichneten Bereiches für Schwimmer befand. Weder der Reiseveranstalter noch der Wassersportveranstalter hat sich hier nach Meinung der Reiseleiterin fahrlässig verhalten. Eine Unfallaufnahme bzw. einen Unfallbericht lehnte die Reiseleiterin kategorisch ab. Der Reiseleiterin war es sehr wichtig, hier nicht mit ihrem Namen ein Protokoll zu unterschreiben.

Sonja B. berichtete weiter:

„Der Wassersportbetreiber bedauerte den Unfall sehr und versicherte mir, dass es so einen Bootsunfall in seinem Bereich – vorher - noch nie gab. Doch als er mir erzählte, dass es am Strand von Punta Cana schon 4 Todesopfer gab - durch Bootsunfälle , erstarrte ich und heute ist mir klar, dass ich am 11.04. meinen zweiten Geburtstag im Jahr feiern kann.

Zwei Tage lang bemühte sich das Hotelpersonal, die Gäste vor der Unfallgefahr durch die Boote zu warnen. Doch diese Fürsorge ließ sehr schnell wieder nach und die Badegäste befanden sich wieder - in großer Gefahr. Eltern mit ihren Kindern badeten an meiner Unglücksstelle. Es ließ uns keine Ruhe und wir wollten uns vergewissern, ob wir selber fahrlässig waren. Als erstes stellten wir positiv fest , dass nun jedes Boot mit zwei Besatzungsmitgliedern besetzt war. Mein Bekannter fotografierte die gesamte Hotelanlage und den Strandbereich. Wir suchten nach Warnhinweisschildern, die auf die Bootsfahrten in Strandnähe hinwiesen. Diese Schilder gab es nicht. Es gab eine Abgrenzung zum offen Meer hin - für Schwimmer durch kleine Bojen, doch dieser Bereich wurde auch nach meinem Unfall durch die Boote befahren. Auf eine Bootsstraße wies jedoch kein Schild hin und es gab auch keine abgesteckte oder abgegrenzte Zone für die Boote.“

Sonja B. leidet heute noch, nach einem Jahr, an den Folgen des schweren Bootsunfalls im Urlaub - und befindet sich weiterhin in ärztlicher Behandlung. Eine Anwaltskanzlei prüft momentan, ob auch der Reiseveranstalter – seine Verkehrssicherheitspflicht verletzt hat.

Evelyn Wagner