Alexander H.

Familie H. entschied sich bei ihrer diesjährigen Urlaubsreise für das Hotel Sunrise Holiday Resort in Hurghada / Ägypten. Die Pauschalreise buchte Alexander H. über den Reiseveranstalter Thomas Cook für den Zeitraum vom 11.08.2005 bis 25.08.2005.

Das Hotel Sunrise Holiday Resort befindet sich laut Reiseveranstalter direkt an einer künstlichen Lagunenbucht mit hoteleigenen Strand, ca.  500m vom Zentrum entfernt.

Alexander ging am 17.08.2005 gegen 12:30 Uhr - am hoteleigenen Strand - über die dafür vorgesehene Treppe ins Meer zum Schwimmen. Er befand sich in ca. 15 – 20 m Entfernung zum Ufer, als plötzlich ein Motorboot - mit Vollgas - auf ihn zuraste. Dieses hatte eine „Banane“ mit mehreren Personen an Bord im Schlepptau.

Alexander H. konnte nicht mehr ausweichen. Er hielt seinen linken Arm schützend über seinen Kopf und tauchte so schnell wie möglich ab. Die Bootsschraube erfasste seinen Unterarm und verletzte Alexander schwer. Eine ca. 20 cm lange klaffende Schnittwunde sowie ein Bruch der Elle mussten im Hospital stationär durch eine Operation, versorgt werden. Schmerzstillende Medikamente mussten verabreicht werden um den stechenden Schmerz, erträglicher zu machen. Am 22.08.2005 konnte Alexander das Hospital verlassen.

Der Unfall wurde von der örtlichen Polizeistation aufgenommen. Zahlreiche Zeugen wurden von der Polizei vernommen, die über den Unfallhergang detaillierte Aussagen machen konnten. Tatsache ist, dass dieses Motorboot bereits in der Vergangenheit mehrfach durch den Badebereich des Hotels Sunrise Holiday Resort gerast ist. Der Abschlussbericht wurde an die ägyptische Staatsanwaltschaft übergeben. Die Familie suchte vor Ort das deutsche Konsulat auf und auf dessen Empfehlung auch einen ansässigen Rechtsanwalt, über den eine Akteneinsicht in die ägyptische Ermittlungsakte erfolgen kann. Am 25.08.2005 konnte Familie H. die geplante Heimreise antreten.

Der Gips am linken Arm konnte am 15.09.2005 entfernt werden, doch Nachbehandlungen sind weiterhin nötig.

Ein Reiseveranstalter hat gegenüber seinen Urlauber eine Informations- und Hinweispflicht.  Die Hotelanlagen, dazu gehört auch der Badebereich, müssen verkehrssicher sein.

Der hoteleigene Strand gehört demnach auch zu seinem Pflichtkreis.

Badezonen sind durch gelbe Bojen zu sichern. Boote haben in diesen Bereichen nichts zu suchen. Kinder, wären in so einer gefährlichen Situation, in der sich Alexander befand, hilflos. Ein motorbetriebenes Boot darf sich nur mit einer geringen Geschwindigkeit ( maximal 3 Knoten ) in Richtung Strand begeben und das auch nur innerhalb der durch eine grüne und rote Boje gekennzeichnete Einfahrtsschneise.

Alexander H. hat einen Rechtsanwalt beauftragt, der inzwischen auch schon die Ansprüche seines Mandanten beim Reiseveranstalter Thomas Cook geltend gemacht hat.

Evelyn Wagner