Bastian

Bastian - Segeltörn ins Unglück
EXPRESS Köln Lok 31.07.2000

Frechener Junge starb auf marodem Segelschiff in Asien
Bastian ( 14 ) Strom-Tod im Traumurlaub

Von Peter Berger

exp Köln – Es ist der letzte Abend einer Segelreise zu traumhaften Buchten des indonesischen Archipels. Die „ Sea Safari V „ ankert in der Bucht vor Lombok. Es ist der 21.Juli 2000. An Bord wird ein fröhliches Abschiedsfest gefeiert. Auch Gerd Janoschka , seine Frau Hildegard und ihr Sohn Bastian genießen die letzten Stunden ihrer Ferien. Es ist 22.30 Uhr, als der 14-jährige Bastian noch einmal auf die Plattform des Segelmasts klettern will. „ Jeden Abend hat er das getan und von oben übers Meer geschaut „ , sagt sein Vater leise. Der Junge nimmt seine FC-Fahne, den CD-Player, eine Tüte Chips und seine Taschenlampe, geht vergnügt los. Mit der linken Hand hält er sich an der Reling fest, mit der rechten ergreift er die Mast-Abspannung- und ist wenige Sekunden später tot. „ Mein Junge hing an der Reling, die Hand noch am Abspannseil. Sein Körper hat 20 Sekunden lang gezittert.“ Die Eltern sind geschockt, wissen erst gar nicht , was passiert ist. Bastian ist ihr einziges Kind. „ Wir dachten zunächst, er hätte einen epileptischen Anfall „ , sagt sein Vater. „ Obwohl er nie krank war. „ Eine Zahnärztin, zufällig unter den zwölf deutschen Touristen an Bord, beginnt sofort mit der Mund- zu- Mund- Beatmung. Auf ihre Anweisung hin wechseln sich andere Mitreisende bei der Herzmassage ab. Die Crew massiert den leblosen Körper. „ Der Kapitän hat sich um nichts gekümmert“ , sagt der Vater verbittert. „ Der Bordfunk war kaputt. Wir wollten eine Sauerstoffflasche aus der Tauchausrüstung. Unser Reisebegleiter, ein deutschsprachiger Indonesier, hat uns gesagt, er werde nicht helfen, er müsse jetzt beten. „ Erst nach drei Stunden ist Bastian im Krankenhaus. Dort können die Ärzte nur noch seinen Tod feststellen. Was für Gerd Janoschka zunächst nur eine böse Ahnung war, stellt sich wenig später als böse Gewissheit heraus: Bastian hat einen Stromschlag erlitten. „ Das ganze Schiff stand unter Strom“, sagt der Vater. Und alle Mitreisenden werden Zeuge, als der Frechener den Beweis antritt. Nach der Rückkehr aus dem Krankenhaus besorgt er sich eine Glühbirne, eine Lampenfassung, drei Stromkabel. Als er die Kontakte an die Reling und den Abspannmast hält, leuchtet die Birne auf, brennt wenig später durch. „ Ich weiss nicht, woher ich in dieser Situation die Kraft genommen habe“ , erzählt Gerd Janoschka. „ Aber ich habe nur an meinen Sohn gedacht. Wir haben ein Protokoll aufgesetzt, alle haben es unterschrieben. Die Mannschaft, der Kapitän, der Reiseleiter.“ Der tragische Tod ihres Jungen – die Obduktion auf Bali und später in der Kölner Gerichtsmedizin bringt letzte Klarheit: Ein Stromschlag hat Bastian getötet. Die verzweifelten Eltern – sie klagen an. „ Wir haben die Segelreise bei Meiers Weltreisen über Asia Travel in Köln gebucht“, erzählt Bastis Mutter. Doch das Schiff, „ Sea Safari V“, angeblich mit modernen Navigations- und Sicherheitseinrichtungen ausgestattet, erweist sich als reinster Seelenverkäufer. Der Bordfunk ist kaputt, die elektrischen Anlagen völlig marode. „ Als wir mit unserem Jungen und drei Touristen, die uns geholfen haben, im Krankenhaus waren, wollte der Kapitän ablegen und einfach verschwinden“, sagt Gerd Janoschka. „ Die Crew hat sich aber geweigert, ist vor der Kapitäns- Kajüte in Sitzstreik getreten.“
Auf diesem Schiff passierte es.Die Reise- Betreuerin der LTU- Gruppe hilft dem Ehepaar auch nicht weiter. Wir mussten 15 000 Mark Überführungskosten für den Leichnam unseres Sohnes auftreiben. Das hat sie nicht interessiert. Wenn wir nicht schon seit über 25 Jahren nach Bali reisen und viele Menschen kennen würden, wären wir aufgeschmissen gewesen.“ Nach der Rückkehr von Lombok nach Bali mit einer Fähre ist trotz der Zusage der Reiseleiterin niemand da ,der den Leichnam des verstorbenen Bastian in die Gerichtsmedizin bringen konnte.“Da haben uns unsere Freunde geholfen“, sagt sein Vater. „ Der Reiseveranstalter hatte keine Notfallpläne. Von einer psychologischen Betreuung gar nicht zu reden.“
Das Schiff- es sollte nach dem Unglück gleich wieder mit einer neuen Touristengruppe auf die Reise gehen, wurde aber von den Behörden beschlagnahmt.“ Inzwischen haben wir erfahren, dass wenigstens Meiers Weltreisen für vier Wochen alle Buchungen storniert hat“, so Hildegard Janoschka. Zwei baugleiche Segler seien aber noch unterwegs. „ Unser Leben hat jeglichen Sinn verloren“, sagt Gerd Janoschka leise. „ Wir gehen an die Öffentlichkeit, damit alle erfahren, warum unser Sohn sterben musste. Die Reiseveranstalter müssen sich zu internationalen Sicherheitsstandards verpflichten. Die haben hier ein Schiff gechartert, mit dem sie vorher lediglich einmal eine Hafenrundfahrt gemacht haben.“
Trost fanden die Janoschkas nur bei ihren Freunden auf Bali- die ihren Sohn seit vielen Jahren kannten. Die Mitarbeiter des Hotels, in dem die Janoschkas seit vielen Jahren wohnen, begleiteten Bastis Sarg bis zum Flugzeug, gaben ihm einen letzten Gruß mit auf den Weg nach Deutschland:

„Lebe wohl, Bastian, unser kleiner Bruder.“
Kölner Stadt-Anzeiger Mittwoch, 31.März 2004

Prozess um tödliches Ende eines Urlaubs


Knapp vier Jahre nach dem Tod eines 14-Jährigen aus Frechen scheint ein Vergleich möglich Reiseveranstalter signalisierte im Zivilverfahren überraschend die Bereitschaft, einzulenken.

VON PETER BERGER

Düsseldorf/Frechen – Manche Worte blieben besser unausgesprochen: „ Beide Seiten tragen ein Prozessrisiko“ , sagt die Richterin der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf.
„ Vielleicht kommen wir zu einem Vergleich, mit dem jeder noch leben kann.“ Das ist einer jener Momente, von denen Hildegard Janoschka immer wieder sagt, dass sie an der Grenze des Erträglichen liegen. Ihr 14-jähriger Sohn Bastian starb vor knapp vier Jahren auf einer Pauschal-Urlaubsreise in Indonesien an einem Stromschlag auf einem Segelschiff. Seither versuchen die Eltern vergeblich, den Reiseveranstalter „Meiers Weltreisen“ zur Verantwortung zu ziehen. Der Strafprozess gegen den Schiffskapitän, der nur auf Druck der Familie zustande kam, wurde eingestellt. Jetzt geht es um Schadenersatz und Schmerzensgeld. „Das ist die einzige Möglichkeit, die uns bleibt, dass wenigstens der Reiseveranstalter auf diesem Weg anerkennt, an dem Geschehen Verantwortung zu tragen.“
Als die Vergleichs-Summe 220 000 Euro genannt wird, stellt Gert Janoschka schweigend ein Bild seines verstorbenen Sohnes auf den Tisch. Und zur Überraschung aller signalisiert der Rechtsanwalt, der den zur LTU-Gruppe gehörenden Veranstalter „Meiers Weltreisen“ vertritt,
die Bereitschaft, einem Vergleich möglicherweise doch zuzustimmen. Das sei nach dem vorausgegangenen Schriftwechsel nicht zu erwarten gewesen, sagt Gert Janoschka. „ Das ist Balsam auf meiner Seele.“ Einem Vergleich werde man aber nur zustimmen können, wenn gesichert ist, dass sich andere Familien, denen etwas Ähnliches widerfährt, auch darauf berufen können.“
Für Professor Ronald Schmid, der als Experte für Reiserecht das Verfahren der Familie Janoschka verfolgt, kommt der Vergleichsvorschlag überraschend, „ wenn man die Schriftsätze als Maßstab nimmt“. Er plädiert seit langem für eine Schmerzensgeld-Regelung, weil die Chancen, einen Reiseveranstalter nach Unglücksfällen im Urlaub zu belangen, außerordentlich gering sind. Wenn strafrechtlich nichts zu machen sei, sollte den Hinterbliebenen zumindest zivilrechtlich geholfen werden.
Hildegard Janoschka fürchtet aber noch, der Vergleichsvorschlag könne nur ein Ablenkungsmanöver sein. „ Wir haben schon viele böse Überraschungen erlebt.“ Bis zum 30.April will das Gericht jetzt einen Vorschlag unterbreiten. Kommt der nicht zustande, will die Richterin alle Zeugen aus Indonesien hören.

IM URLAUB GESTORBEN
Reiseveranstalter lassen Angehörige im Stich Zwanzig Jahre lang reisten die Janoschkas regelmäßig nach Indonesien, Ferien zum Genießen. Im Sommer 2000 traf sie ein furchtbares Schicksal: Im Urlaub kam ihr einziges Kind ums Leben, der 14-Jährige Bastian. Die Eltern haben das bis heute nicht verwunden.
"Es geht soweit, dass man fast bedauert, dass man nicht selbst gestorben ist. Dann wäre mir das alles erspart geblieben", erzählt Hildegard Lankes-Janoschka.

Todesursache: Herzinfarkt?
Ein Beweis : willkürlich verlegte Stromkabel an einem Stahlrohr auf dem SchiffDie Familie hatte bei "Meier's Weltreisen" eine Segeltour auf einem Schiff gebucht. Am letzten Abend will Bastian auf die Plattform des Mastes steigen. Arglos hält er sich am Abspannseil fest. Sekunden später ist er tot: "Der Bastian stand an der Reling mit einer Hand und einem Fuß auf der Reling und mit der anderen Hand an dem Stahlseil", beschreibt Bastians Mutter die Situation. "Und er hing ein wenig. Es sah aus, als hätte er sich den Arm verdreht. Der Gedanke, dass er sich weh getan hat, der war sofort da, nur er reagierte gar nicht."
Wiederbelebungsversuche bleiben erfolglos. Die Reiseleitung hat schnell die Todesursache parat: Herzinfarkt. Die Eltern des 14-Jährigen wollen das nicht glauben und lassen den Jungen auf Bali obduzieren: "Bei unserem Eintreffen im Krankenhaus kam der zuständige Pathologe schon heraus und sagte uns, dass Bastian an einem Stromschlag gestorben ist. Er zeigte uns daraufhin die Schmauchspuren in der rechten Hand und am linken Fuß", erzählt Gerd Janoschka, der Vater.

Ungeschützte Stromleitungen
Diese Lampe leuchtet als man die Kabel an die Reling und an das Stahlseil hielt !Die Stromleitungen lagen auf dem Schiff offen herum, beweisen Aufnahmen der Eltern. Sie machen eigene Messungen und stellen fest: Das Abspannseil steht unter Strom. Doch "Meier's Weltreisen" bleibt dabei: Todesursache Herzinfarkt. Und das, obwohl eine zweite Obduktion in Deutschland einen Herzinfarkt ebenfalls ausschließt.

Für Bastians Eltern steht fest: Ihr Kind könnte noch leben, wenn der Reiseveranstalter seine Pflichten erfüllt hätte. "Dass das Kind tot ist, daran können wir nichts mehr ändern", meint Bastians Mutter. "Aber, dass wir immer noch kämpfen müssen und sagen müssen: Passt auf, ihr habt da eine Verantwortung für uns übernommen! Wir sind nur in den Urlaub gefahren, aber ihr solltet uns den doch irgendwo sichern!"

Streit um Schuldfrage
Das bestätigt Ronald Schmid, Professor für Reiserecht an der TU Dresden. Er bestätigt: "Ein Reiseveranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Reise ohne Mängel verbracht wird und dass ein Reisender nicht geschädigt oder gefährdet wird. Das heißt also, er muss die von ihm angebotenen Leistungen regelmäßig auf Sicherheitsstandards überprüfen."

Doch das ist auf dem Schiff offenbar nicht geschehen. Janoschkas haben deshalb "Meier's Weltreisen" - Werbeslogan "Mit Sicherheit an Ihrer Seite"
- auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Ein langwieriger Rechtsstreit beginnt. Vor der Kamera will sich das Unternehmen nicht äußern - schriftlich heißt es: "Vielmehr haben wir die uns als Reiseveranstalter obliegenden Verkehrssicherungspflichten in vollem Umfang erfüllt, so dass wir eine Grundlage für eine Inanspruchnahme nicht erkennen können."

Vertuschen und verschleiern
Und das wider alle Beweise. Für Bastians Eltern ist der angebliche Herzinfarkt bloße Ausflucht: "Damit ist eine Obduktion überflüssig. Man stellt den Totenschein entsprechend aus, der Tote kommt nach Hause, wird beerdigt und keiner fragt mehr danach. Sämtliche Unsicherheiten oder Unfälle können damit vertuscht werden", befürchtet Hildegard Lankes-Janoschka.

von Andreas Baum "Frontal 21" ZDF

Vergleich unmöglich

Die überraschende Einlenkung von "Meiers Weltreisen"zur mündlichen Verhandlung vom 30. März 2004 beim Landgericht Düsseldorf - war nur ein Bluff.

Der Reiseveranstalter lehnte einen Vergleich ab. Auch die Eltern von Bastian stimmten einen Vergleich nicht zu.
Die enormen Kosten die den Janoschkas durch den Prozess in Indonesien entstanden sind, wurden an diesem Prozesstag aus der Klageschrift verbannt.
In Sachen Lankes-Janoschka ./. L T U Touristik wurde vom Gericht der 8. März 2005 festgesetzt.
Im Schreiben vom 06.10.2004 teilte das Landgericht Düsseldorf den Eltern von Bastian mit, der Termin vom 8. März findet nicht statt, weil eine Ladung der auswärtigen Zeugen nach Angaben der Rechtspflegerin sicher ein Jahr dauern wird.
Der neue Termin ist am
Dienstag, 10. Januar 2006, 11:00 Uhr, Erdgeschoss, Raum R 23, Neubrückerstraße 3 in 40213 Düsseldorf.

Evelyn Wagner

Gerichtstermin - beim Düsseldorfer Landgericht - wieder verschoben!

Da es nicht möglich war, die indonesischen Zeugen termingerecht zu laden, wurde der für Januar 2006 angesetzte Termin verschoben auf den 08. August 2006, 10:15 Uhr.

Kölner Stadt – Anzeiger
Sechs Jahre Kampf um ein Eingeständnis
VON CHRISTOPH HOFFMANN, 09.08.06, 06:57h, AKTUALISIERT 09.08.06, 07:41h

Prozess schleppt sich dahin - Zeugen erscheinen nicht.

Düsseldorf - Es gibt Momente des völligen Stillstands. Hildegard Lankes-Janoschka weiß in solchen Momenten nicht, was als Nächstes kommt. Sie weiß nicht, wie lange sie noch den Rahmen mit dem Foto ihres Sohnes Bastian mit sich tragen wird. Ihn immer wieder aus ihrer Tasche herausnimmt und im Gerichtssaal auf den Tisch stellt. Sie tut es inzwischen seit sechs Jahren.

Das Unglück, das ihr Leben verändert, geschieht am 21. Juli 2000. Am letzten Abend eines bis dahin traumhaften Urlaubs auf Bali. Die Familie Janoschka feiert an Bord des Segelschiffes „Sea Safari V“ mit anderen Urlaubern. Vater Gert, Mutter Hildegard und ihr einziger Sohn Bastian. Gegen halb elf möchte der 14-Jährige auf die Aussichtsplattform des Segelmasts steigen. Es sind seine letzten Sekunden - als er sich mit der linken Hand an der Reling festhält und mit der rechten die Mast-Abspannung ergreift, ist er tot.

Eine von den Eltern noch auf Bali angeordnete Obduktion ergibt: Ihr Sohn starb an einem Stromschlag. Kölner Gerichtsmediziner kommen zu dem gleichen Befund. Geholfen hat das eindeutige Urteil der Mediziner aber nicht. In mehreren aus ihrer Sicht erfolglosen Gerichtsverfahren der vergangenen Jahre (u. a. gegen den Kapitän, der in Indonesien
freigesprochen wurde) haben die Janoschkas erfahren müssen, dass selbst eine ganze Mappe voller Beweismittel, Zeugenaussagen und Obduktionsberichte wertlos sein kann. „Der Reiseveranstalter hat trotz der eindeutigen Ergebnisse immer bestritten, dass Sebastian an einem Stromschlag gestorben ist“, sagt Hildegard Lankes- Janoschka.

Dieses Bild steht in jeder Verhandlung auf dem TischDienstagvormittag, Düsseldorfer Landgericht, Raum 165. Sechs Jahre nach dem Unglück. Wieder stellt Hildegard Lankes-Janoschka das Foto ihres Sohnes vor sich auf den hellen Holztisch. Die Eltern klagen im Zivilverfahren gegen den Düsseldorfer Reiseveranstalter „Meier's Weltreisen“. Hildegard Lankes-Janoschka wird nicht müde zu betonen: „Es geht uns nicht um Schmerzensgeld und nicht um eine Schadensersatzforderung.“ Die Schuldigen sollen zur Verantwortung gezogen werden. „Das sind wir unserem Bastian schuldig.“ Außerdem sollen die Reiseveranstalter ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, das heißt: dafür sorgen, dass man ohne Angst in den Urlaub fahren kann. Ein kaufmännischer Angestellter des Veranstalters wird als erster Zeuge befragt. Er hatte wenige Wochen vor dem tödlichen Unglück das nach seiner Aussage erst 1998 gebaute Schiff
inspiziert. Er habe sich sämtliche Stellen angesehen, die für Gäste zugänglich waren, sagt er. „Es lag nichts herum, es war brandneu gestrichen, das Geschirr war gespült. Es machte insgesamt einen sehr sauberen Eindruck.“ Ob er auch die technische Einrichtung überprüft habe, fragt die Richterin. „Nein, ich bin kein Techniker. Ich schaue nicht nach, ob Kabel lose
sind.“ Doch genau darum geht es: Hildegard Lankes-Janoschka sagt, die Elektrik an Deck sei katastrophal gewesen. „Da hingen Kabel herum, die waren mit Pflaster und losem Klebeband direkt auf Metall befestigt.“ Die Verkabelung wurde Bastian zum Verhängnis.

Der Veranstalter wiegele ab, klagt die Mutter. „Wir warten nur darauf, dass die darum streiten, ob unser Sohn wirklich tot ist.“ Mehrere vom Gericht geladene Zeugen, wie die Reiseleiterin und der Kapitän des Schiffes erschienen nicht. Janoschkas Anwalt vermutet, „dass die nicht kommen wollen - aus gutem Grund.“ Aufgeben kommt für Hildegard Lankes-Janoschka nicht in Frage. „Wir fahren notfalls nach Indonesien, um an die Zeugenaussagen zu kommen.“ Das Verfahren geht weiter - am 8. September
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf den 8.Sept. 2006, 14.00 Uhr, Raum H 806 beim Düsseldorfer Landgericht.

Verkündungstermin verschoben !

Die Richterin vom Landgericht Düsseldorf hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung vom 8. September 2006, auf den 27.Oktober 2006, 14:00 Uhr (Raum H 806 ) - verschoben.
Am 27. Oktober 2006 wurde morgens telefonisch mitgeteilt, dass der Termin auf den 31.Oktober 2006 verschoben wurde. Eine Erklärung gab es dazu nicht.

Am Montag, den 30.10.2006 meldeten sich mehrere Journalisten und fragten an, ob wir persönlich bei der Urteilsverkündung am nächsten Tag anwesend wären. Bis dahin war uns von einer Urteilsverkündung nichts bekannt! Auch besaß unser Anwalt darüber keinerlei Kenntnis.

Am 31.10.2006 verkündete dann die Richterin Ihr Urteil. Innerhalb weniger Sekunden wurde die Hoffnung auf ein gerechtes Urteil zunichte gemacht. "Die Klage wird abgewiesen, die Kosten tragen die Kläger." - kein Kommentar, keine Erklärung.

Falsch, - uns wurde mit Betreten des Gerichtssaals ein Schriftstück in die Hand gedrückt, das wir lesen sollten bevor wir uns mit der Presse unterhalten.

Diese Presseerklärung wurde dann anschließend durch den Pressesprecher des Gerichtes auf dem Gang den Journalisten mitgeteilt. Dieses Urteil war für keinen der Pressevertreter, die an der Hauptverhandlung am 8.8.2006 teilgenommen hatten, nachvollziehbar. Da halfen auch die Erklärungsbemühungen des Pressesprechers des Landgerichtes Düsseldorf nicht.


Pressemitteilung

 

Nach der Zustellung des Urteils wurde die Berufung eingelegt.

Termin der Berufungsverhandlung beim OLG Düsseldorf ist :

 

Donnerstag, 18. Oktober 2007, 9.30 Uhr

2. Etage, Sitzungssaal: A 215

 

Hildegard Lankes- Janoschka

"Ich verkaufe meinen Sohn nicht"

dpa am 18. Oktober 2007 13:45 Uhr DÜSSELDORF

Die Nerven liegen blank: Weinend verlässt Bastians Mutter Saal A 215 des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Vor sieben Jahren war ihr Junge durch einen Stromschlag getötet worden, als er die Takelage eines Ausflugsschiffs vor der indonesischen Insel Bali berührte. Eben hat sie erfahren, dass der Tod ihres Sohnes trotz ihres langjährigen juristischen Kampfes möglicherweise ungesühnt bleiben wird

Die Eltern fordern 290 000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und Verdienstausfall vom Reiseveranstalter. Dieser hätte die für jeden sichtbaren Mängel der Schiffselektrik erkennen und beheben lassen müssen, argumentieren sie. Der Reiseveranstalter beruft sich auf mehrere Kontrollen des Schiffs, bei denen keine Mängel entdeckt worden seien.

Die Prüfpflicht sei sogar übererfüllt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht weist auf die Beweislast der klagenden Eltern hin: Sie müssten nachweisen, dass der Reiseveranstalter bei seinen Kontrollen das Schiff nicht ausreichend geprüft habe und die Mängel während der Kontrollen schon bestanden.

15 offenkundige Mängel dokumentiert

Rund 15 offenkundige Mängel habe er mit Fotos nach dem Tod seines Sohnes dokumentiert, berichtet der Vater. Beim Einschalten einer Lichterkette hätten Funken gesprüht, spritzwassergeschützte Schalter habe es nicht gegeben, auch der Sicherungskasten sei für ein Schiff nicht geeignet gewesen. Die Ermittlungen der indonesischen Behörden vor Ort seien eine Farce gewesen: „Ohne Geld lief da gar nichts und gegen den reichen Reeder kamen wir nicht an.“

Hätten die Mängel dem deutschen Reiseveranstalter bei der vorgeschriebenen Überprüfung auffallen müssen? Wie streng muss eine solche Kontrolle sein? Sollte die Familie Janoschka auch in der zweiten Instanz verlieren, ist sie fest entschlossen, mit diesen Fragen vor den Bundesgerichtshof zu ziehen.

Die Bundesrichter hatten die Rechte von Touristen nach Todesfällen zuletzt gestärkt und Reiseveranstalter in die Haftung genommen. „Dass die Takelage unter Strom stand, habe der Kontrolleur ohne Messgerät nicht feststellen können“, gibt der vorsitzende Richter in Düsseldorf zu Bedenken.

Urteil am 8. November

„Wenn man auf eine marode Elektrik stößt, ist man verpflichtet, der Sache nachzugehen“, entgegnet der Anwalt der Eltern. Am 8. November will das Oberlandesgericht eine Entscheidung verkünden. Einen Vergleich lehnen beide Seiten entschieden ab: „Ich verkaufe meinen Sohn nicht“, sagt der Vater. „Es geht hier nicht um schnöden Mammon“, fügt sein Anwalt hinzu.

Schiff unter Strom - Reiseveranstalter haftet nicht
dpa 08.11.2007
Obwohl die Takelage eines Ausflugsschiffs unter Strom stand, haftet der Reiseveranstalter nicht für den Tod eines 14-jährigen Deutschen vor der indonesischen Insel Bali.

Die Eltern des Jungen aus Frechen bei Köln scheiterten am Donnerstag mit ihrer Klage am Düsseldorfer Oberlandesgericht auch in zweiter Instanz. Der Reiseveranstalter müsse nicht für Versäumnisse der Reederei und versteckte Mängel an Bord haften. Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesgerichtshof zu (I-12 U 222/06).

Gericht: Sicherheitsmängel waren für Veranstalter nicht erkennbar
Zweifellos sei das unter Strom stehende Metallseil ein extrem gravierender Sicherheitsmangel, befanden die Richter. Es sei aber kein Verstoß des Reiseveranstalters gegen seine Pflichten feststellbar gewesen. So sei die Gefahrenstelle auch bei einer sorgfältigen Inspektion nicht zu erkennen gewesen. Der Reiseveranstalter habe das Schiff vor der Fahrt mehrfach besichtigt. Die Reederei habe ihm ein Sicherheitszertifikat vorgelegt. Zudem seien deren Schiffe zuvor zehn Jahre lang ohne Schadensfälle für deutsche Touristikfirmen gefahren.

Nach Ansicht der Eltern hätte der Reiseveranstalter die Mängel der Schiffselektrik erkennen und beheben lassen müssen. Beim Einschalten einer Lichterkette hätten Funken gesprüht, spritzwassergeschützte Schalter habe es nicht gegeben, auch der Sicherungskasten sei für ein Schiff nicht geeignet gewesen. Stromkabel seien mit Heftpflastern auf Metall befestigt gewesen. Die Eltern wollen nun prüfen, ob sie Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.